
Energieaussweise
Bei Verkauf oder Vermietung ist die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend vorgeschrieben. Dies soll gewährleisten, dass sich die zukünftigen EigentümerInnen oder MieterInnen ein Bild über die etwa zu erwartenden Betriebskosten machen können.
Beim Neubau oder einer umfassenden Sanierung ist der Energieausweis für die Einreichung bei der zuständigen Baubehörde notwendig.
Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Gewerbebauten.